Informationen, Betreuungszeiten und Kosten
Ich bin seit März 2020 für die Kindertagespflege nach SGB V III und HKJGB qualifiziert und selbstständig tätig. Die Abrechnung erfolgt über das Jugendamt.
Ich habe seit März 2020 die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Außerdem habe ich ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt und einen Kurs zur Ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern absolviert.
Kinderbetreuungskosten können von der Steuer abgesetzt werden.
Seit 2018 kann in Bayern das Familiengeld für Kinder zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr beantragt werden. Monatlich 250€ für das 1.Kind, ab dem 3. Kind sogar 300€. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen und Art der Betreuung ausgezahlt. Das Kindergeld von 250€ bleibt davon unberührt. Gern informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die anfallenden Kosten Ihrer außer Haus Betreuung.